Streit mit ARD und ZDF

Aus Vodafone-Kabel-Helpdesk

Vodafone Kabel Deutschland befindet sich im Streit mit ARD und ZDF. Auf dieser Seite informiert das inoffizielle Vodafone-Kabel-Helpdesk (eine unabhängige Infoseite von Kunden für Kunden) über die Hintergründe und die Auswirkungen auf die Kunden.

Hintergrund des Streits sind die von ARD und ZDF Mitte 2012 gekündigten Verträge mit Kabel Deutschland. ARD und ZDF wollen den Kabelnetzbetreibern keine Einspeiseentgelte mehr zahlen. Bis einschließlich 2012 zahlten die Sender an die beiden großen Kabelnetzbetreiber Deutschlands (heute Vodafone Kabel Deutschland und Unitymedia, seinerzeit Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW) Einspeiseentgelte. Diese Einspeiseentgelte sind ein nahezu weltweit einmaliges Modell, das es in dieser speziellen Form nur bei diesen beiden Kabelnetzbetreibern gibt, weil diese Kabelnetzbetreiber der Meinung sind, dass sie den Sendern eine Dienstleistung erbringen, indem sie ihren Kunden die Signale liefern.

In Folge dessen hat Kabel Deutschland alle ARD-Rundfunkanstalten sowie ZDF und arte verklagt.

Unabhängig von den Gerichtsverfahren hat Kabel Deutschland eine "Überprüfung ihres Leistungsspektrums für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" angekündigt und geht nun in die Offensive, indem sie den Streit direkt auf dem Rücken der Kunden austragen.


Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW erklärte hingegen, dass man keine Verschlechterung für die Kabelkunden wolle. "Wir haben uns mit ARD und ZDF darauf verständigt, dass unsere unterschiedlichen Auffassungen bzgl. der Einspeiseentgelte nicht zu Lasten der Kunden gehen dürfen." (Interview der Infosat mit Unternehmenssprecher Johannes Fuxjäger von Unitymedia Kabel BW, Ausgabe 2/2013)

Im April 2014 fand eine Strategieänderung statt. Es wurden je nach Netz bis zu elf HD-Sender von ARD/ZDF eingespeist. Die anderen HD-Sender sowie HbbTV werden mit Verweis auf den Streit um die Einspeiseentgelte nicht eingespeist.

Auf dieser Seite wird im Wesentlichen der Stand von 2013 dargestellt. Nur noch die Chronologie am Ende dieser Seite wird bei Bedarf um aktuelle Informationen ergänzt.


Auswirkungen auf die Kunden

Infokarte NDR.jpg

Die Änderungen, die Kabel Deutschland durchführte, haben zusammengefasst folgende Auswirkungen auf die Kunden:

  • Verschlechterung der Bild- und Tonqualität
  • Wegfall einiger ortsfremder Regionalsendungen der Dritten Programme
    • Von jedem Dritten Programm wird i.d.R. nur noch eine Regionalisierung digital eingespeist
  • Sender müssen umsortiert werden. Wer beispielsweise in Berlin in den Favoriten NDR Hamburg gespeichert hatte, sah nun eine Infokarte von Kabel Deutschland, und muss per Hand auf NDR Mecklenburg-Vorpommern umstellen.
  • Kunden in Bayern (Franken) und Brandenburg (an Berlin angeschlossene Orte) müssen ggf. einen Sendersuchlauf durchführen, um ihr Drittes Programm wieder empfangen zu können.

Änderungen

Bild und Ton

ARD und ZDF bieten den Kabelnetzbetreibern spezielle für die Kabeleinspeisung optimierte Multiplexe (über das KCC) an. Auf diese Weise können ARD/ZDF für den Zuschauer eine hohe Qualität gewährleisten, die bei fast allen Sendern mit der Bildqualität über DVB-S gleich ist.

Kabel Deutschland hat am 7.1.2013 angekündigt, die Bild- und Tonqualität von ARD und ZDF auf ihren Plattformstandard herabzusenken und somit ihren Kunden künftig eine schlechtere Qualität zu liefern.

Im Zuge der Ausspeisung der Regionalfenster senkte Kabel Deutschland die Qualität der ARD-Sender herab. Bei ZDFvision (ZDF, ZDF HD, 3sat, KiKa, ZDFinfo, zdf_neo und zdf.kultur) hat Kabel Deutschland die Reduzierung der Qualität am 22.2.2013 vorgenommen. Bei ZDF HD wird die Tonoption für den Originalton nicht mehr eingespeist.

Datenraten

ARD und ZDF senden ihre SD-Sender in der Regel mit durchschnittlichen 6 Mbit/s (Videostream).
(Vodafone) Kabel Deutschland führt nun bei den ARD-Sendern ein Reencoding durch und reduziert dabei die Datenraten auf etwa die Hälfte, teilweise noch weniger. Die Sender NDR, MDR und rbb werden mit einer Datenrate von 3,4 Mbit/s (CBR) encodiert. Bei den anderen Sendern ist die Datenrate variabel (VBR) und bewegt sich in einem Rahmen um durchschnittliche 2,5-3 Mbit/s (Minimal 1 Mbit/s, maximal 6 Mbit/s).

Die normalen MP2 Stereo Tonoptionen haben eine Datenrate von 192 kbit/s, die meisten ARD-Sender hatten diese Datenrate schon vorher. Das Erste und die ZDF-Sender hatten 256 kbit/s.

Fast alle Radiosender der ARD senden mit 320 kbit/s, (Vodafone) Kabel Deutschland reduziert auf 192 kbit/s.

Bei Das Erste HD und ZDF HD hat Kabel Deutschland die MP2 Tonoption entfernt.

Bildvergleich

Sender DVB-C (Vodafone) Kabel Deutschland DVB-S/-S2 DVB-T Berlin
Das Erste
6.2.13 16:00 Uhr
Solange kaum Bewegungen vorhanden sind, ist das Bild über diese drei Empfangswege gleich.
Streit2013 daserste2 dvbc.png Streit2013 daserste2 dvbs.png Streit2013 daserste2 dvbt.png
Das Erste
6.2.13 16:00 Uhr
Bei Bewegungen sind im Bild von Kabel Deutschland deutliche Artefakte erkennbar, während es über Satellit und DVB-T in diesem Fall nahezu keine Unterschiede gibt.
Streit2013 daserste dvbc.png Streit2013 daserste dvbs.png Streit2013 daserste dvbt.png
Das Erste HD
6.2.13 15:45 Uhr
Das Bild bei Kabel Deutschland ist etwas unschärfer gegenüber Satellit.
Streit2013 daserstehd dvbc.png Streit2013 daserstehd dvbs.png
Phoenix
6.2.13 15:55 Uhr
Das Bild bei Kabel Deutschland ist unschärfer und hat mehr Artefakte gegenüber Satellit, aber insgesamt besser als über DVB-T.
Streit2013 phoenix dvbc.png Streit2013 phoenix dvbs.png Streit2013 phoenix dvbt.png
rbb
6.2.13 15:50 Uhr
Im Kabel ist das Bild unschärfer und hat mehr Artefakte als über Satellit, DVB-T hat hier noch mehr Artefakte.
Streit2013 rbb dvbc.png Streit2013 rbb dvbs.png Streit2013 rbb dvbt.png
rbb
6.2.13 15:50 Uhr
Hier ist das Bild bei Kabel Deutschland deutlich Satellit und auch DVB-T unterlegen.
Streit2013 rbb2 dvbc.png Streit2013 rbb2 dvbs.png Streit2013 rbb2 dvbt.png

EPG-Probleme

Nach der Umstellung durch Kabel Deutschland sind die EPG-Daten für NDR, MDR und rbb inkonsistent. Auf 458 MHz wird zwar der korrekte EPG übertragen, auf 330/338 MHz (TSID 1051/1101) wird aber in der EITother TS present/following als laufende Sendung für diese Sender "Leider keine Programminformationen vorhanden" (Dauer 4 Stunden) angegeben.

Bei Receivern, die die EITother auswerten, hat das zur Folge, dass der richtige EPG von NDR, MDR und rbb mit "Leider keine Programminformationen vorhanden" überschrieben wird, wenn man z.B. auf Das Erste, Das Erste HD, Phoenix, arte usw. schaltet. Man muss erst wieder auf NDR, MDR bzw. rbb schalten, damit der richtige EPG geladen wird.

Bei ZDF HD fehlen im EPG derzeit die Beschreibungstexte. Nur Titel und Kurzbeschreibung sind verfügbar.

Die EPG-Probleme wurden am 4.3.2013 behoben.

weitere Änderungen

Kabel Deutschland hat auch inhaltliche Änderungen an den Sendern durchgeführt:

  • Das Erste (SD) wird mit einer sehr niedrigen Datenrate eingespeist (2 Mbit/s, scheinbar ABR?)
  • Die Tonoptionen für Blinde (Audio Descriptions) haben eigentlich 192 kbit/s, (Vodafone) Kabel Deutschland reduziert auf 128 kbit/s.
  • Bei allen Radiosendern wurden die Zusatzdienste Radiotext und Rass (soweit vorhanden gewesen) entfernt.
  • Bei Fritz wurde HbbTV entfernt. (hat KDG am 8.2. wieder aufgeschaltet)
  • Seit Anfang April bietet der Bayerische Rundfunk DVB-Untertitel an. Kabel Deutschland leitet diese Untertitel nicht weiter. (seit 6.5. werden die Untertitel auch bei Kabel Deutschland eingespeist).
  • Bei tagesschau24 fehlt der Teletext. (seit 17.6. speist Kabel Deutschland den Teletext ein)
  • Der Radiosender NDR Blue wird von Kabel Deutschland nicht eingespeist.

Seitens der ARD werden die Sender NDR, MDR, rbb und BR außerhalb der Regionalzeiten nur einmal (!) gesendet. Während der Regionalzeiten werden die Sender mittels dynamischer PMT auseinander geschaltet.
In Berlin speist Kabel Deutschland den rbb nun doppelt ein, auf 458 MHz (rbb Berlin) und auf 122 MHz (rbb Brandenburg). In Franken werden BR Süd und BR Nord doppelt eingespeist (auf 338 und 122 MHz). In Hamburg wird NDR Fernsehen ebenfalls doppelt eingespeist, die Regionalisierung für Hamburg auf 458 MHz und für Schleswig-Holstein auf 122 MHz.

Wegfall von Sendern

Analoges Fernsehen

Bis Mitte September 2013 beendete Kabel Deutschland die analoge Einspeisung vieler Dritter Programme und belegte deren Kanäle zumeist mit sixx, NITRO oder einem anderen privaten Sender. Man begründete dies mit einem höheren Marktanteil jener Sender, obwohl diese zumeist auch aus bundesweiter Sicht unter denen der Dritten Programme liegen, allenfalls das hr-fernsehen und das rbb Fernsehen befinden sich auf einem ähnlich hohem Niveau wie besagte Sender.

Digitales Fernsehen

Welche Dritte Programme mit ihren Regionalfenstern wegfielen, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

BR Süd BR Nord hr WDR Köln rbb Berlin rbb BB NDR NDS NDR MV NDR SH NDR HH MDR S MDR SA MDR THU SWR BW SWR RP
Bayern (Süden)
Bayern (Norden)
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

An den Einspeisungen von SR Fernsehen und Radio Bremen TV änderte Kabel Deutschland nichts. SR Fernsehen wird weiterhin in fast alle Netze eingespeist und Radio Bremen TV ist weiterhin nur in Bremen und Umland zu sehen (Anmerkung: Dessen Sendegebiet wurde mit der Analogabschaltung von Radio Bremen TV in Niedersachsen später sogar vergrößert, bezogen auf die vorherige Sendegebietsausdehnung im digitalen KDG-Netz).

Legende:

Das für das Bundesland zuständige Dritte Programm mit Regionalfenster
Sender bleibt erhalten
Dieses Dritte Programm entfernte Kabel Deutschland
In Teilen des Berliner Kabelnetzes (Berlin 16E und Berlin 40) wird rbb Brandenburg (auf 122 MHz) gesondert eingespeist, da an dem Kabelnetz auch Orte aus Brandenburg hängen.

Nutzen der Änderungen

Zunächst ergibt sich kein Nutzen für (Vodafone) Kabel Deutschland, die Durchführung der Änderungen bedeutete viel Arbeit. Für den Kunden entstand auch ggf. unnötige Arbeit, um die Favoriten zu ändern, und der Kunde bekam von Kabel Deutschland eine schlechtere Bild- und Tonqualität geliefert, als er kostenlos über Satellit bekommen hätte.

Kabel Deutschland schrieb in einer Pressemitteilung: "Kabel Deutschland wird durch diese Anpassungen eine effizientere Kapazitätsauslastung in ihrem Kabelnetz erreichen und damit Platz für eine Ausweitung des HD-Angebotes schaffen."

Festzustellen ist, dass der Platz für eine Ausweitung des HD-Angebotes auch hätte geschaffen werden können, wenn man auf eine stetige Digitalisierung der analogen Kanäle setzen würde und/oder man mehr Geld in einen besseren Ausbau aller Netze auf 862 MHz investieren würde.

Optimierungsbedarf besteht bei Kabel Deutschland auch noch bei den Doppeleinspeisungen von Sendern, die sowohl in den Pay-TV-Paketen von Kabel Deutschland als auch Sky enthalten sind. Die folgenden Sender werden von Kabel Deutschland derzeit doppelt eingespeist:

  • TNT Serie HD
  • FOX HD
  • National Geographic HD
  • Disney Junior
  • Disney XD
  • 13th Street
  • FOX
  • National Geographic
  • Syfy
  • TNT Serie
  • regional ggf. weitere Programme, z.B. rbb Fernsehen Berlin/Brandenburg in Berlin

Unitymedia dagegen konnte sich bereits vor Jahren mit Sky darauf einigen, dass die doppelt vermarkteten Sender nur einmal in das Kabelnetz eingespeist werden und von Sky und Unitymedia gleichermaßen genutzt werden können.

Die 24 Stunden Doppeleinspeisungen diverser Dritter Programme sorgen dafür, dass Kabel Deutschland für die Einspeisung der ARD-Sender mehr Kapazitäten aufbringen muss als vorher. Kabel Deutschland hat also das Gegenteil erreicht.

Termine und betroffene Kopfstationen (2013)

Angaben ohne Gewähr.

digital

Entfernt wurden diverse Regionalisierungen Dritter Programme, außerdem wurde die Bild- und Tonqualität vieler Sender herabgesenkt.

  • 24. Januar: Michendorf, Hameln, Bad Marienberg, Greifswald, Magdeburg, Ansbach
  • 31. Januar: Neuwied, Gransee, Wittenberg, Cottbus, Cottbus für Weißwasser, Bremen, Bremen fürs Umland, Nürnberg, Nürnberg fürs südliche Umland, Illertissen
  • 4. Februar: Oldenburg, Lübeck, Bremerhaven, Bremerhaven fürs Umland, Ludwigshafen, Neustadt [RP], Kaiserslautern, Schnaitsee, Würzburg, Coburg
  • 5. Februar: Berlin (alle Kopfstationen), Königs Wusterhausen, Halle, Mühlhausen, Hagenow
  • 6. Februar: Bad Neuenahr-Ahrweiler, Falkensee, Fürstenwalde, Verden-Walle, Wolfsburg, Mainz, Bad Kreuznach, Augsburg, Kempten, Bad Kissingen
  • 7. Februar: Stendal, Koblenz, Erfurt, Gera, Rosengarten, Flensburg, Braunschweig, Pfaffenhofen, Landshut, Regensburg
  • 11. Februar: Dresden, Rostock, Wilhelmshaven, Heide, Norden, Osnabrück, Lingen, Aschaffenburg, Saarbrücken, Straubing
  • 12. Februar: Bad Freienwalde, Neuhaus, Plauen, Bergen, Perleberg, Hamburg, Hamburg für Südholstein, Wittlich, Gemünden, Torgau
  • 13. Februar: Chemnitz, Hannover, Helmstedt, Landau, Rosenheim, Passau, Traunstein, Bayreuth, Weiden, Schweinfurt
  • 14. Februar: Suhl, Wismar, Waren, Kiel, Walsrode, Göttingen, Pirmasens, Deggendorf, Lüneburg, Hildesheim
  • 18. Februar: Zeitz, Schwerin, Cloppenburg, Neustadt [SH], Bautzen, Stralsund, Waakirchen, München (alle Kopfstationen)
  • 19. Februar: Pasewalk, Itzehoe, Leipzig, Stade, Salzgitter, Bamberg, Meiningen, Eggenfelden
  • 20. Februar: Leer, Nienburg, Trier, Garmisch-Partenkirchen

analog

Kabel Deutschland entfernte 2013 vielerorts weitere ortsfremde Dritte Programme aus dem analogen Angebot. Häufig wurden dafür Sender wie NITRO oder sixx auf den ehemaligen Sendeplätzen eingespeist.

Einspeiseentgelte

Unabhängig vom Streit mit ARD und ZDF werden in diesem Abschnitt die Gründe für und gegen die Einspeiseentgelte beleuchtet.

Pro Abschaffung der Einspeiseentgelte

  • Kabelnetzbetreiber sind Dienstleister für den Endkunden und sollten aus eigenem Interesse bestrebt sein, ihren Kunden ein bestmögliches Angebot in bestmöglicher Qualität zu bieten.
  • Kabelnetzbetreiber erhalten von ihren Kunden (den Zuschauern) bereits Geld.
  • Ohne Inhalte (Sender) kann den Kunden nichts für ihr Geld geboten werden.
  • Dass die Sender an die Kabelnetzbetreiber Geld zahlen sollen, gibt es in dieser Form nur in Deutschland. In den USA ist die Situation beispielsweise so, dass Kabelnetzbetreiber Geld an die Sender zahlen müssen, damit sie die Sender verbreiten dürfen und somit mit deren Inhalten Geld einnehmen können.
  • (Vodafone) Kabel Deutschland und Unitymedia (Kabel BW) sind die einzigen Kabelnetzbetreiber, die Einspeiseentgelte erhalten (erhielten). Damit sind die Einspeiseentgelte ungerecht gegenüber den anderen Kabelnetzbetreibern und IPTV-Anbietern und verzerren den Markt. Allerdings hätten die Kabelnetzbetreiber und IPTV-Anbieter schon in der Vergangenheit versuchen können durchzusetzen, dass entweder alle Einspeiseentgelte erhalten oder keiner.
  • Wenn alle Anbieter Einspeiseentgelte bekämen, würden die Kosten für die Sender steigen. Es wäre auch schwer festzulegen, wem alles Einspeiseentgelte zustehen sollen. Allen Kabelnetzbetreibern, allen Antennengemeinschaften, allen IPTV-Anbietern, allen Betreibern von Gemeinschaftsanlagen in Mehrfamilienhäusern?
  • Häufig haben Vermieter mit Kabelnetzbetreibern Verträge mit langen Laufzeiten, die vorsehen, dass die Mieter über die Nebenkosten für den Kabelanschluss zahlen müssen (Zwangsverkabelung). Es ist nicht feststellbar, wie viele von diese Kunden überhaupt den Kabelanschluss nutzen (etwa weil kein Fernseher im Haushalt vorhanden oder weil DVB-S/DVB-T/IPTV genutzt wird). Die Sender müssten trotzdem noch auch für diese Kunden zahlen.
  • Kabel Deutschland setzt immer noch sehr stark auf analoges Fernsehen, die Sender wären auf diese Weise dazu gezwungen, wenn sie eine hohe technische Reichweite erzielen wollen, bis zu dreifach zu bezahlen (für die analoge und digitale SD-/HD-Einspeisung).
  • Wenn tatsächlich alle Sender Einspeiseentgelte zahlen müssen, könnte sich die Konsequenz ergeben, dass es im Kabel kaum noch ausländische Sender gibt. Welcher ausländische Sender sollte Interesse an einer kostenpflichtigen Einspeisung in die deutschen Kabelnetze als Free-TV-Programm haben, wenn er an den dt. Zuschauern gar nichts verdienen kann?
  • Die Einspeisung der Sender erfolgt also nur nach wirtschaftlichen Kriterien und nicht nach den Interessen der Kunden.
  • Einspeiseentgelte sind ungerecht. Die Privatsender zahlen z.B. für ihre HD-Sender zwar auch Einspeiseentgelte, im Gegenzug erhalten sie aber eine Vergütung (CPS Modell). Um überhaupt von Gerechtigkeit reden zu können, wäre es sinnvoller die Bilanz der Geldströme zu betrachten statt allein die Höhe des Geldes, die von den Sendern an die Kabelnetzbetreiber fließen.
  • Im Falle von ARD/ZDF werden den Kabelnetzbetreibern fertige für DVB-C optimierte Multiplexe (Transport Streams) via KCC angeboten, die direkt und unkompliziert in die Kabelnetze eingespeist werden können. Für die Kabelnetzbetreiber entfällt damit der (Kosten-)Aufwand, die Signale über Satellit zu empfangen und ggf. anders zu multiplexen, um die 256QAM-modulierten Kabelkanäle besser auszulasten. Gleichzeitig können ARD/ZDF auf diese Weise eine optimale Qualität für die Kabelkunden gewährleisten, als wenn die Kabelnetzbetreiber die Signale selber neu encodieren.
  • Die Einspeiseentgelte sind ein Relikt aus alten Zeiten der Deutschen Bundespost, um den Ausbau der Kabelnetze (Verkabelung) zu finanzieren. Heute erfolgt kaum noch ein Ausbau in der Fläche. Die Gründe von damals sind somit schon lange obsolet. Zumals die Kabelnetze privatisiert sind und Gewinne erzielt werden.

Contra Abschaffung der Einspeiseentgelte

  • Kabel Deutschland sieht sich auch als Dienstleister für die Sender. "Wir sind von unserer Rechtsposition überzeugt, nämlich, dass unsere Einspeiseleistung angemessen vergütet werden muss.", sagte von Hammerstein. [1]
  • Einspeiseentgelte und das Geld von den Kunden können eine Mischkalkulation sein, um die Preise niedrig zu halten. Andererseits schaffen es auch die anderen (kleineren) Kabelnetzbetreiber im deutschsprachigen Raum häufig (schon allein um konkurrenzfähig gegenüber den großen Kabelnetzbetreibern zu sein) ihren Kunden ein ähnliches/besseres Angebot zu liefern zu ähnlichen Preisen wie Kabel Deutschland oder sogar zu niedrigeren Preisen, ohne dass diese Anbieter Einspeiseentgelte erhalten.
  • Kontrahierungszwang/"must carry = must pay" nach Ansicht von Kabel Deutschland [2]
  • Die Sender zahlen aber "für den Signaltransport an Satellit und DVB-T und für das IP-Streaming im Internet". [3] Diesem Argument entgegen steht allerdings, dass die Zuschauer über Satellit und DVB-T nicht an die Betreiber zahlen müssen. Astra und Media Broadcast haben keine Endkundenbeziehung, sie sind Dienstleister für die Sender. Die Dienstleistung besteht daraus, dass die Sender Kapazitäten anmieten können und die Signale dann frei verfügbar den Zuschauern zugänglich gemacht werden.
  • Gleichbehandlung der Sender. Ein Kriterium für die Einspeisung eines Senders wäre demnach, ob der Sender bereit ist Geld zu zahlen. Dem entgegen steht, dass die Einspeiseentgelte und Verträge bei Kabel Deutschland nicht transparent sind und die Höhe der Gelder, die von den Kabelnetzbetreibern an die Sender bzw. den Verwertungsgesellschaften gezahlt werden, nicht betrachtet werden.

Höhe der Einspeiseentgelte

Abgesehen von der Diskussion ist festzustellen, dass die bisherigen Einspeiseentgelte der Kabelnetzbetreiber pro Zuschauer gerechnet höher sind als die Verbreitungskosten über Satellit.

2012 haben ARD/ZDF rund 67,5 Mio. Euro für ihre Satellitenverbreitung gezahlt und etwa 60 Mio. Euro für die Verbreitung in den Kabelnetzen von Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW (beide Kabelnetzbetreiber zusammen haben rund 15 Mio. TV-Kunden).[4]
Etwa 17,3 Mio. Haushalte schauen über Satellit. Daneben sind fast alle anderen Kabelnetzbetreiber von der Satellitenausstrahlung abhängig. Über Satellit erreichen ARD/ZDF also wesentlich mehr Zuschauer als Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW Kunden haben. Trotzdem waren die Kosten für die Satellitenverbreitung und die Einspeiseentgelte in ähnlichem Rahmen, obwohl ARD/ZDF über Satellit für das Geld sogar noch mehr Sender verbreiten können (WDR-Lokalzeiten, Radio Bremen TV, die vielen HD-Sender, Verbreitung von Das Erste und ZDF über Hotbird).

Position der ARD

Der BR informiert über die Position der ARD zum Thema Kabelverbreitung auf ihrer Internetseite.

Chronologie

2008 Laut dem Justitiar des ZDF hat das ZDF bereits 2008 in den Verträgen zum Ausdruck gebracht, "künftig, d.h. nach Auslaufen dieser Verträge, für die digitale Kabelverbreitung seiner Programmangebote keine Einspeiseentgelte mehr zahlen zu wollen." [5]
25.06.2012 ARD und ZDF kündigen die Verträge mit Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW fristgerecht zum 31.12.2012. [6]
30.07.2012 Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

"Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen", so von Hammerstein gegenüber der FAZ. [7]

25.10.2012 Prozess gegen den BR vor dem Münchner Landgericht vertagt

Der Prozess wurde auf den 20.12.2012 vertagt. Welche Partei den Antrag auf Verlegung der Verhandlung, konnte der Pressesprecher von Kabel Deutschland nicht sagen.[8]

18.12.2012 Prozess gegen den rbb vor dem Berliner Landgericht

Die Kammer zweifelte gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung an den Einspeiseentgelten. Kabel Deutschland geht von einem langen Prozess über mehrere Instanzen aus.

20.12.2012 Prozess gegen den BR vor dem Münchner Landgericht

"Im Verlauf der Sitzung fielen einige bildliche Vergleiche. Die Rundfunkseite beschrieb beispielsweise KD als Bäcker, der sein Brot an die Kunden verkaufe, gleichzeitig jedoch vom Müller Geld wolle, damit dieser sein Mehl liefern könne. Kabel Deutschland bezeichnete sich hingegen als Verkehrsunternehmen, bei dem der BR nun schwarzfahren wolle." DF: Bäcker und Schwarzfahrer - Anhörung im Kabelstreit

07.01.2013 Kabel Deutschland kündigt den Rauswurf von ortsfremden Regionalfenstern und die Absenkung der Bildqualität an

"Im Rahmen der angekündigten Überprüfung ihres Leistungsspektrums für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird Kabel Deutschland ab dem 8. Januar 2013 Anpassungen bei der digitalen Übertragung vornehmen. Das Unternehmen reagiert damit auf die Weigerung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ab 1. Januar 2013 die Signalverbreitung über das Kabel angemessen zu vergüten.

„Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen. Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen“, erläutert Dr. Manuel Cubero, Mitglied des Vorstands der Kabel Deutschland Holding AG.

So wird Kabel Deutschland ab 8. Januar 2013 die Bandbreite für die digitale Übertragung der öffentlich-rechtlichen Programme an ihren Plattformstandard angleichen, mit dem auch alle anderen Sender im Kabelnetz übertragen werden.

Darüber hinaus wird das Unternehmen gleichzeitig jedes digitale Dritte Programm nur in einer regionalen Variante pro Kabelnetz einspeisen."

Pressemitteilung

24.01.2013 Prozess gegen den SWR in Stuttgart
24.01.2013 Kabel Deutschland beginnt mit dem Rauswurf von ortsfremden Regionalfenstern und der Absenkung der Bildqualität

Als erste Netze werden Michendorf, Hameln, Bad Marienberg, Greifswald, Magdeburg und Ansbach umgestellt. Die anderen folgen bis Ende Februar.

31.01.2013 Prozess gegen den WDR in Köln

Der VPRT schreibt zu den Prozessen in Köln und Stuttgart: "Beide Kammern tendierten in ihrer rechtlichten Einschätzung dahin, die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch die ARD-Anstalten zu bejahen und einen Kontrahierungszwang abzulehnen." [9]

05.02.2013 Kritik an Kabel Deutschland seitens der ARD

DWDL.de schreibt: Dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland warf Marmor unterdessen vor, "wenig kundenfreundlich" zu sein. [...] "Das muss nicht sein, zumal wir noch in Gesprächen sind", sagte Marmor auf der ARD-Pressekonferenz. Es sei eine Fehlannahme von Kabel Deutschland, sollte man glauben, durch die jüngst getroffene Entscheidung Druck ausüben zu können. Man sollte den Streit nicht auf dem Rücken der gemeinsamen Kunden austragen. [10]

Pressemitteilung der ARD: Die ARD wird weiterhin alle ihre Programme in technisch hervorragender Qualität der Öffentlichkeit und damit auch den Kabelnetzbetreibern auf verschiedenen Wegen zur Verfügung stellen. Kabel Deutschland hat rechtlich wie technisch alle Möglichkeiten, seinen Kunden die Programme anzubieten - in der selben Qualität und Vielfalt, wie sie beispielsweise über Satellit oder bei anderen Kabelnetzanbietern und Internetplattformanbietern verfügbar sind.

Nach wie vor setzt sich die ARD dafür ein, auch den letzten noch verbliebenen analogen Verbreitungsweg, das Kabel, auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen und zu digitalisieren. Dazu hat die ARD den Kabelnetzbetreibern mehrfach Gesprächsbereitschaft und, so weit möglich, Hilfe angeboten. Daran ändern auch die jetzt verfügten Einschränkungen der Kabelnetzbetreiber im Streit um Einspeisegebühren nichts. [11]

08.02.2013 Prozess gegen arte in Mannheim
21.02.2013 Verlegung des Verkündungstermins im rbb-Prozess vom 26.02. auf den 30.04.2013 12 Uhr. [12]
22.02.2013 Kabel Deutschland senkt Qualität auch beim ZDF

KDG hat die Qualität der Sender aus ZDFvision nun ebenfalls auf ihren "Plattformstandard" gesenkt. Zunächst sind Kabel Deutschland dabei erneut einige technische Fehler unterlaufen (bei ZDF HD stimmte die Reihenfolge der Tonoptionen nicht, bei DLF und DRadio Wissen wurde eine fehlerhafte PMT ausgesendet).

14.03.2013 Urteilsverkündung im Prozess gegen den WDR vor dem Landgericht Köln

Kabel Deutschland hat nun eine erste Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Köln hat die Klage gegen den WDR "als größtenteils unzulässig und unbegründet" abgewiesen, denn Kabel Deutschland könne nicht gegen einzelne Rundfunkanstalten klagen, da der Einspeisevertrag damals mit allen ARD-Anstalten gemeinsam abgeschlossen wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung des Vertrags seitens der ARD wirksam sei und hier kein Missbrauch der Marktmarkt vorliege. [13]

  • Urteil des Landgericht Köln, 31 O (Kart) 466/12: www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2013/31_O_Kart_466_12_Urteil_20130314.html

Kabel Deutschland begründete ihre Klage u.a. damit, dass es diskriminierend sei, dass die ARD bzw. der WDR weiterhin für Satellit und Terrestrik zahlen, an Kabel Deutschland aber nicht mehr. Zudem verhielte sich der WDR "vorsätzlich sittenwidrig und ausbeuterisch". Das Gericht stellte allerdings fest, dass die Satelliten- und Terrestrikbetreiber eine technische Dienstleistung für die Sender erbringen, während Kabel Deutschland einen eigenen Nutzen aus der Verbreitung ziehe und die Sender als Vorprodukte an ihre Kunden nutze. Auch die analoge Einspeisung (Analogisierung), obwohl die ARD-Anstalten nur noch digital senden, spreche dafür, dass Kabel Deutschland die Übertragung für sich selbst vornehme. Das Gericht stellte außerdem fest, dass es letztlich im Ermessen der Sender sei, welche Übertragungswege sie wählen. Überzeugend erklären konnte Kabel Deutschland auch nicht, warum die von KDG verlangten Entgelte marktüblich und angemessen seien, obwohl es einen Mitbewerber gibt (vermutlich ist Unitymedia gemeint), der 25% weniger Einspeiseentgelte verlangt, bzw. dass von den Sendern an andere Mitbewerber gar keine Einspeiseentgelte gezahlt werden.

20.03.2013 Urteilsverkündung im Prozess gegen den SWR vor dem Stuttgarter Landgericht

Der Kontakter in der Ausgabe vom 27.3. berichtet, dass auch die Klage von Kabel Deutschland gegen den SWR abgewiesen wurde. [14]

19.04.2013 Urteilsverkündung im Prozess gegen arte vor dem Landgericht Mannheim
25.04.2013 Urteilsverkündung im Prozess gegen den BR vor dem Münchner Landgericht

Nächste Schlappe für Kabel Deutschland: Auch im Prozess gegen den Bayerischen Rundfunk unterlag Kabel Deutschland. Das Landgericht München I habe entschieden, dass der Bayerische Rundfunk für die Weiterleitung seiner Programme in den KDG-Netzen weiterhin nichts bezahlen muss.

30.04.2013 Urteilsverkündung im Prozess gegen den rbb vor dem Berliner Landgericht

Auch gegen den rbb hat Kabel Deutschland erfolglos geklagt. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass Kabel Deutschland zur Einspeisung des rbb gesetzlich verpflichtet sei. Damit ist Kabel Deutschland nun bereits viermal vor Gericht gescheitert. KDG konnte mit ihrer Argumentation bisher kein Gericht überzeugen. Trotzdem will Kabel Deutschland gegen die Entscheidungen in Berufung gehen.

21.05.2013 Kabel Deutschland entfernt die Infokarten zu den Abschaltungen der Dritten Programme.
11.06.2013 Die KDG stellt sich in ihrer offiziellen Community den Kunden in Form eines Livedialogs

Grob zusammengefasst schiebt man den "Schwarzen Peter" zu ARD und ZDF, außerdem ist man aufgrund unabhängiger Tests der TU München davon überzeugt auch nach der Absenkung der Bitrate auf den "Plattformstandard" eine ausgezeichnete Bildqualität zu senden. Mit anderen Worten wird es nur eine Verbesserung der Verhältnisse geben wenn ARD und ZDF auf die Forderungen Kabel Deutschlands eingehen und wieder Einspeiseentgelte zahlen.

22.06.2013 ARD-Radiosender wieder mit 320 kbit/s

Seit dieser Woche leitet Kabel Deutschland die Radiosender der ARD wieder in der früheren Tonqualität weiter (im Allgemeinen 320 kbit/s). Damit können nun auch wieder die Zusatzdienste Radiotext und Rass empfangen werden (hier ein Beispiel für Radiotext und Rass bei SWR3). Die Sender des Deutschlandradios reduziert Kabel Deutschland weiterhin von 256 kbit/s auf 192 kbit/s.

24.06.2013 ARD-Radiosender wieder in schlechterer Qualität

Nach nur wenigen Tagen, in denen die Radiosender unverändert weitergeleitet wurden, hat Kabel Deutschland die Tonqualität wieder auf 192 kbit/s reduziert. Gleichzeitig sind dadurch auch die Zusatzdienste Radiotext und Rass nicht mehr für Kunden von Kabel Deutschland empfangbar.

29.07.2013 Auch gegen arte und Radio Bremen verloren

Nachdem auch die Klagen gegen arte und Radio Bremen abgewiesen wurden, hat Kabel Deutschland nun bereits sechs Niederlagen einstecken müssen. Auch für Unitymedia Kabel BW, die mittlerweile aus demselben Grund klagen, sieht es nicht besser aus. Das LG Köln habe in einer ersten mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es den Entscheidungen in den KDG-Prozessen folgen will. Der MDR-Sprecher sagte: "Statt die Gerichte weiterhin zu beschäftigen, sollte KDG sich auf die Entwicklung von Geschäftsmodellen im Sinn der eigenen Kunden konzentrieren".


"[...] Das Landgericht Bremen wies nun auch die Klage gegen Radio Bremen ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, Kabel Deutschland sei zur Einspeisung gesetzlich verpflichtet. Zudem habe das Unternehmen auch ein eigenes Interesse an der Übertragung der Programme, da diese Bestandteil ihrer gegen Entgelt erbrachten Leistung gegenüber den Endkunden sei. Radio Bremen verstoße auch nicht gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot, wenn der Sender für die terrestrische Verbreitung und die Satellitenausstrahlung Entgelte zahle, für die Kabeleinspeisung jedoch nicht. Diese Anbieter hätten nämlich bei unverschlüsselter Übertragung, anders als Kabel Deutschland, nicht die Möglichkeit, sich über Endkundenentgelte zu finanzieren. Insoweit erfüllten sie lediglich eine technische Dienstleistung gegenüber den Rundfunkanstalten.

Das Landgericht Bremen hat schließlich auch den Hilfsantrag, mit dem Kabel Deutschland die Zulässigkeit der Verschlüsselung der Radio Bremen Programme erreichen wollte, abgewiesen. Dem stehe die eindeutige Regelung sowohl im Rundfunkstaatsvertrag als auch im Bremischen Landesmediengesetz entgegen."

ab 14.08.2013 Kabel Deutschland entfernt Dritte Programme analog

Bis Mitte September 2013 entfernt Kabel Deutschland vielerorts analog verbreitete ortsfremde Dritte Programme.

21.11.2013 Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz gegen SWR vor dem OLG Stuttgart

Die Klage von Kabel Deutschland gegen den SWR wurde auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen. Das OLG Stuttgart hat allerdings einen Hilfsantrag an die Verwaltungsgerichte ausgelagert, in welchem es um die Frage ging, ob Kabel Deutschland die Sender von ARD und ZDF auch ohne einen Vertrag in ihre Netze einspeisen muss.

05.02.2014 Kabel Deutschland verliert Prozess gegen BR auch in zweiter Instanz vor OLG München

Die Niederlagen vor Gericht für Kabel Deutschland gehen weiter: Nachdem Kabel Deutschland den Prozess gegen den BR auch in zweiter Instanz verloren hat, will man Revision einlegen und den Weg zum Bundesgerichtshof gehen.

13.02.2014 MDR, NDR Hamburg und Radio Bremen TV vor Ausspeisung im niedersächsischen Kabelnetz

Die NLM hat die Anträge des MDR, NDR und von Radio Bremen abgelehnt, weiterhin ins niedersächsische Kabelnetz analog eingespeist zu werden ohne dafür Einspeisegebühren an die KDG zu entrichten. Die Anordnung zur Einspeisung seitens der NLM könne nur geschehen wenn sich die Sender an die Nutzungsbedingungen des Kabelnetzbetreibers hielten, welche Einspeisegebühren vorsehen. Wir von Kabel Deutschland-Helpdesk erwarten somit eine baldige Ausspeisung des MDR Fernsehens sowie der damit in Kanalteilung befindlichen Programme NDR Fernsehen Hamburg (Kopfstationen Lüneburg, Rosengarten und Stade) und Radio Bremen TV (Kopfstationen Bremen [Umland], Bremerhaven [Umland], Cloppenburg, Leer, Norden, Oldenburg, Verden-Walle und Wilhelmshaven).

03.04.2014 Weitere HD-Sender von ARD/ZDF aufgeschaltet und weitere analoge Ausspeisungen

Im Rahmen der sog. HD-Offensive hat Kabel Deutschland in allen Netzen aufgeschaltet: hr-fernsehen HD, SWR Fernsehen Rheinland-Pfalz HD, WDR Fernsehen Köln HD, Bayerisches Fernsehen Süd HD, MDR Fernsehen Sachsen HD, NDR Fernsehen Hamburg HD, rbb Fernsehen Berlin HD. In allen ausgebauten Netzen wurde 3sat HD und in den voll ausgebauten Netzen (862 MHz) wurden KiKa HD, Phoenix HD und zdf_neo HD aufgeschaltet. Alle Kunden können ihr jeweiliges Drittes Regionalprogramm in HD empfangen (außer Saarland und Bremen, da SR Fernsehen bzw. Radio Bremen TV noch nicht in HD senden). In Niedersachsen z.B. wird zusätzlich zu NDR Hamburg HD auch NDR Niedersachsen HD eingespeist.

Für die Einspeisung der Sender werden teilweise die Kapazitäten verwendet, die Kabel Deutschland Anfang 2013 im Zuge der Qualitätsverschlechterungen freigeräumt hatte. Kabel Deutschland stellte in einer Pressemitteilung vom 26.3.2014 klar: "Unsere in den noch laufenden Gerichtsverfahren mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertretene Rechtsauffassung, dass die Rundfunkanstalten für die Verbreitung ihrer Programme zahlen müssen, bleibt davon unberührt". [15]

Bei den neuen HD-Sendern wird HbbTV nicht mitgesendet. In einer offiziellen Rückmeldung heißt es: "Kabel Deutschland speist HbbTV nur auf besondere Nachfrage eines jeden Programmanbieters und nach einer entsprechenden Vereinbarung ein. Da es im Zuge der jüngsten Aufschaltung zwischen Kabel Deutschland und den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten keine konkreten Gespräche über die Einspeisung diesbezüglicher Zusatzdienste gab, erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt auch keine Signalisierung von HbbTV." [16]

Auch die noch fehlenden HD-Sender (ONE HD, ZDFinfo HD, ...) werden vor dem Hintergrund des Streits um die Einspeiseentgelte nicht eingespeist. [17]

Im Zeitraum vom 3. April bis voraussichtlich 12. Juni 2014 sollen analog einzelne öffentlich-rechtliche Sender abgeschaltet werden. Die freiwerdenden Kanäle werden allerdings nicht digitalisiert, sondern mit privaten Sendern analog belegt. In Bayern wird beispielsweise SWR BW entfernt, was wieder für Kritik sorgte, da Kabel Deutschland SWR BW 2013 digital schon entfernt hatte. Demnächst will Kabel Deutschland dafür SWR BW HD einspeisen. [18]

21.05.2014 Urteilsverkündung im Prozess gegen den WDR vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf

Das Gericht hat die Klage von Kabel Deutschland abgewiesen: Urteil

23.07.2014 ZDF hält HbbTV-Filterung für unrechtmäßig [19]

Das ZDF erklärte, dass Kabelnetzbetreiber nicht befugt seien, technische Veränderungen am Sendesignal vorzunehmen. Zumal auch kein zusätzlicher finanzieller Aufwand für den Kabelnetzbetreiber bei der HbbTV-Signalisierung zu befürchten sei. Da bei den SD-Sendern weiterhin HbbTV verfügbar ist, bleibt den Kunden von Kabel Deutschland nur übrig, zwischen HD- und SD-Version der Sender zu wechseln, wenn man das HbbTV-Angebot nutzen möchte.

12.01.2015 BLM: Analoge Verbreitung von ARD-alpha nicht verpflichtend [20]

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat bekanntgegeben, dass Kabel Deutschland in Bayern nicht zur analogen Einspeisung von ARD-alpha verpflichtet sei.

03.03.2015 BGH: Urteil im Streit mit ARD/ZDF erst am 16.6. [21]

Heute fand die Verhandlung der Klage von Kabel Deutschland gegen den SWR und BR am BGH statt. Ein Urteil wird es jedoch erst am 16. Juni geben. Ein Sprecher von Kabel Deutschland sagte, dass man Preiserhöhungen für die Kunden vermeiden wolle, falls die öffentlich-rechtlichen Sender den Prozess gewinnen und somit zu keinen Zahlungen an Kabel Deutschland verpflichtet sind. Denkbar seien jedoch noch mehr Auswirkungen auf das Angebot, das Kabel Deutschland ihren Kunden bieten möchte. Bisher hat Kabel Deutschland schon die Bild- und Tonqualität der Sender von ARD/ZDF reduziert, Regionalversionen von Dritten Programmen entfernt, den EPG gekürzt, HbbTV teilweise gefiltert und analog öffentlich-rechtliche durch private Sender ersetzt. Als neue Idee wurde nun das Einspeisen der Sender im Timesharing genannt, d.h. auf demselben Sendeplatz läuft tagsüber der eine Sender, nachts ein anderer, obwohl beide eigentlich 24 Stunden senden.

24.06.2015 ZAK: HbbTV-Filterung und Qualitätsverschlechterung erlaubt [22]

Die ZAK hat entschieden, dass das HbbTV-Signal nicht als Teil des Programmsignals anzusehen ist und von einem Plattformanbieter daher nicht mit übertragen werden muss. Außerdem müssen Anpassungen der Bild- und Tonqualität an den jeweiligen Plattformstandard möglich sein. Eine ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der bereitgestellten Datenraten bei Kabel Deutschland konnte nicht festgestellt werden. Die ARD hatte sich beschwert, weil Kabel Deutschland seit 2013 die Bild- und Tonqualität der Sender von ARD/ZDF reduziert und bei manchen Sendern das HbbTV-Signal entfernt.

16.06.2015 Kündigungen von ARD und ZDF nichtig? [23] [24]

Der Bundesgerichtshof hat heute sein Urteil im Streit der KDG mit ARD und ZDF bekannt gegeben. Demnach hat die KDG keinen Anspruch auf eine Fortführung der zum 31.12.2012 gekündigten Einspeiseverträge oder auf Neuabschluss der Verträge zu unveränderten Bedingungen. Auch die Tatsache, dass die Privatsender nach wie vor Einspeiseentgelte an die Kabelnetzbetreiber zahlen, begründet keinen Anspruch auf Fortführung oder Neuabschluss. Außerdem sieht der BGH keine unzumutbare Belastung der Kabelnetzbetreiber durch die entfallenen Einspeiseentgelte.
Trotz alledem sind die Kündigungen unter Umständen nichtig, sollte sich herausstellen, dass ARD und ZDF sich vor der Kündigung unrechtmäßig abgesprochen haben (Verstoß gegen §§1, 19 GWB). Urteilen müssen darüber nun die Vorinstanzen, die Oberlandesgerichte Stuttgart und München.

03.03.2016 Niederlage gegen den BR vor dem BayVGH [25]

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Position der Rundfunkanstalten gestützt und entschied, dass auch ARD-alpha unabhängig von der Zahlung eines Einspeiseentgelts zu verbreiten ist. Zuletzt hatte auch Unitymedia mit einer Klage gegen das ZDF keinen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Mainz erzielen können. Wie die Rechtsanwälte der ARD mitteilten, haben bislang alle 4 Verwaltungsgerichte – mit Ausnahme des VG Hamburg bei einem Hilfsantrag – und auch alle 10 Zivilgerichte, die sich mit den rundfunkrechtlichen Fragen des Kabelstreits beschäftigten, die Rechtsauffassung der ARD-Rundfunkanstalten bestätigt.

13.12.2016 Niederlage vor dem VerfGH München [26]

Vodafone Kabel Deutschland hatte gegen das Urteil des BayVGH vom 03.03.2016 eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie hier eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit, ihres Eigentums und ihres Grundrechts auf rechtliches Gehör sah. Der VerfGH München hat die Beschwerde abgewiesen.

12.07.2017 OLG Düsseldorf: ARD/ZDF müssen zahlen, da der Einspeisevertrag nicht wirksam gekündigt worden sei [27]

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 12.7. zu Gunsten der Kabelnetzbetreiber entschieden. Laut Gericht "ist der zwischen den Beteiligten in 2008 geschlossene Einspeisevertrag nicht wirksam gekündigt worden, so dass die Rundfunkanstalten weiterhin verpflichtet seien, Einspeiseentgelte zu zahlen. Die Kündigungserklärungen der Rundfunkanstalten seien kartellrechtswidrig. Sie verstießen gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), weil sie nicht auf Grund individueller wirtschaftlicher Erwägungen erfolgt seien, sondern auf der Grundlage einer unzulässigen Absprache zwischen den Rundfunkanstalten."
Weiter führte das Gericht aus, dass der Einspeisevertrag als solcher wirksam sei und es keine kartellrechtlichen Bedenken gebe. "Die Entgeltsetzung verstoße nicht gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot des § 19 GWB; ebenso wenig sei ein Verstoß gegen die rundfunkrechtlichen Entgeltvorgaben des § 52d Rundfunkstaatsvertrag oder ein sog. Preishöhenmissbrauch festzustellen. Eine wirtschaftliche Übermacht der Klägerin im Verhältnis zu den beklagten Rundfunkanstalten bestehe nicht. Die Vertragsparteien unterlägen hinsichtlich der Signaleinspeisung einer wechselseitigen Abhängigkeit. Eine wettbewerbsrechtlich relevante Ausbeutung der Rundfunkanstalten liege nicht vor."
Die Sender müssen nun 3,5 Mio. Euro zahlen. Streitgegenständlich waren allein die Entgelte für das Jahr 2013 und das erste Quartal 2016.